Ein Beispiel: Hat ein Investor in eine Windkraft-Anlage 1.800 € investiert, so erhält er dafür eine Leistung von 1 kWpeak und es entstehen ihm Kosten von 1*1.800*11% = 200 €/Jahr. Damit kann er etwa 2.400 kWh/Jahr produzieren. Der Preis des Stroms beträgt 200/2400 = 0,083 €/kWh. Zu diesem Preis kann der Strom nicht an die Kundschaft verkauft werden. Denn er muß noch zum Kunden transportiert und Überschüsse müssen gespeichert werden. Für Transport entstehen dem Netzbetreiber Kosten in Höhe von 1*500*11% = 55 €/Jahr. Für Speicherung entstehen ihm im Extremfall 1*2*1.000*11% = 220 €/Jahr. Den Kunden kostet damit der Strom (200 + 55 +220)/2.400 = 0,2 €/kWh
Nach Tabelle 4 stecken in diesem Preis beim Kunden 3%/11%*0,2 = 0,054 €/kWh für Tilgung. Netz- und Anlagenbetreiber können bis zu diesem Höchstwert Gutschriften erteilen. Der Vergleichspreis im Wettbewerb mit anderen Netz- und Anlagenbetreibern ist der Produktionspreis minus Gutschrift. Schreiben die Anlagenbetreiber nichts gut, haben sie eine schlechetere Position im Wettbewerb, bleiben nach Ende der Tilgung aber Alleineigentümer der Anlagen. Schreiben sie den Höchstbetrag gut, ist ihre Wettbewerbsposition optimal, am Ende der Tilgung müssen sie jedoch das Eigentum an den Anlagen mit zahlreichen Kunden teilen.
Netz- und Anlagenbetreiber können frei entscheiden, ob sie Eigentumsgutschriften erteilen wollen, um ihre Wettbewerbsposition zu verbessern. Da alle Entscheidungen im Wettbewerb stattfinden, die Auswahl der Anlgenbetreiber durch die Netzbetreiber und die Auswahl der Netzbetreiber durch die Kunden, wird das EEG nicht mehr gebraucht.
Die Höhe der Eigentumsgutschrift ist ein Element des Wettbewerbs der Netzbetreiber um Kunden. durch die Eigentumsgutschrift können Widerstände abgebaut werden, die heute vor allem gegen Windkraftanlagen und Stromtrassen geleistet werden. Wer demonstriert schon gegen etwas, das ihm später gehört? Eigentumsgutschrift erhöht den Verkaufswert des Anteils. Der Eigentumsanteil kann nach Ende der Tilgung beliehen und verkauft werden.
PV und Windkraftanlagen, neue Stromtrassen und Speicher werden in großer Zahl für eine CO2.-freie Energieversorgung gebraucht. Sie sind Groß-Investitionen, deren Negativfolgen die Bürger tragen müssen, während Andere die Profite kassieren. Deshalb gibt es Widerstand. In Einzelfällen konnte der Widerstand im Rahmen der Genehmigungs-Verfahren wegverhandelt werden. Flächendeckend, wie für die Energiewende erfoderlich, ist das nicht mehr möglich. Deshalb muß eine andere Strategie gefunden werden. Die könnte etwa so aussehen:
heute müssen Kredite für Anlagen-Investitionen verzinst und in etwa 20 Jahren getilgt werden. Bis zur Tilgung gehören die Anlagen der kreditgebenden Bank, danach dem Investor
In jedem Fall zahlt heute er Kunde mit jeder Rechnung für gelieferte Energie neben dem Zins auch die Abschreibung und die Tilgung beim Anlagenbetreiber
die Tilgung ist buchhalterisch keine Kostenposition, sondern geht zu Lasten des Gewinns des Anlagenbetreibers
Grundsätzlich ist es möglich, dass jedem Energiekunden ein Teil der von ihm im Rahmen seiner Energierechnung gezahlten Tilgung als Anteil am Eigentum der Anlagen gutgeschrieben wird. Anlagen sind Windkraft- und PV-Anlagen, Speicher und Netze
am Ende der Tilgungsphase würden die Anlagen dann einer Gemeinschaft aus Investoren und Kunden gehören.